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Termin verpasst und trotzdem zahlen?

 

Gericht erklärt beliebte Klausel für unwirksam

 

Wer kennt das nicht: Du hast einen Termin beim Arzt, Friseur oder Kosmetikstudio gebucht – und in der Buchungsbestätigung steht irgendwo der Satz: „Ansonsten müssen wir Ihnen die freigehaltene Zeit in Rechnung stellen." Was viele als selbstverständliche Warnung hinnehmen, hat das Amtsgericht Bad Urach jetzt als rechtlich unwirksam eingestuft.

 

Das Urteil im Überblick

 

Das Amtsgericht Bad Urach hat mit Urteil vom 12. Juni 2026 (Az. 1 C 3/26) entschieden, dass eine solche Formulierung zur Begründung einer Ausfallgebühr zu unbestimmt und damit intransparent ist – und deshalb keine Zahlungspflicht auslösen kann.

 

Was steckt dahinter?

 

Das deutsche Vertragsrecht – konkret das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nach § 307 BGB – verlangt, dass vorformulierte Klauseln klar, verständlich und konkret sein müssen. Als Kunde musst du wissen können:

• ✅ Welcher Betrag wird fällig?

• ✅ Ab wann genau gilt ein Termin als „ausgefallen"?

• ✅ Unter welchen Bedingungen kannst du kostenfrei absagen?

All das leistet die beanstandete Formulierung nicht. Sie bleibt vage, lässt dich als Kunden im Unklaren – und genau das ist nach Auffassung des Gerichts ihr rechtliches Schicksal.

 

Was bedeutet das für dich?

 

💡 Hast du eine Ausfallrechnung erhalten, die auf einer ähnlich schwammigen Formulierung basiert? Dann lohnt es sich, genau hinzuschauen – und die Forderung möglicherweise zurückzuweisen.

Wenn du selbst ein Unternehmen betreibst, gilt: Deine AGB und Buchungsbestätigungen sollten dringend auf klare, konkrete Stornobedingungen überprüft und überarbeitet werden. Nur wer transparent formuliert, kann im Streitfall auch Recht bekommen.

 

Fazit

 

Ein kleines Urteil aus Baden-Württemberg mit potenziell großer Wirkung: Ausfallgebühren sind nicht grundsätzlich verboten – aber sie müssen rechtssicher formuliert sein. Wer pauschal und unkonkret auf die „freigehaltene Zeit" verweist, geht leer aus. Lohnt sich also, beim nächsten Mal genauer hinzuschauen – bevor du zahlst.