Das Landgericht Lübeck (Aktenzeichen 15 O 74/22) hat Facebook zur Zahlung von Schadenersatz an einen Facebook-Nutzer in Höhe von 500,00 Euro verurteilt.
Grund dafür ist eine Suchfunktion, die anderen Facebook-Nutzern ermöglicht, ein Facebook-Profil anhand der hinterlegten Handy-Nummer zu identifizieren, auch wenn diese nicht für die Öffentlichkeit freigegeben ist.
Das verstößt gegen die Vorschriften der DSGVO [1]. Diese verlangt nämlich die ausdrückliche Einwilligung des Nutzers. Es genügt nicht, dass Facebook dem Nutzer lediglich die Möglichkeit bietet, die Suchfunktion zu deaktivieren.
Die Suchfunktion hatte im verhandelten Fall Hackern ermöglicht, massenhaft Profile von Facebook-Nutzern abzugreifen und diese im Dark-Net zu veröffentlichen.
[1] Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union